Kommunikationspflichten

Sie haben von Ihrer Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid für Ihr Projekt erhalten und wollen zeitnah mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen? 

Es gelten gewisse Kommunikationspflichten, die transparent auf die Förderung durch die EU hinweisen sollen. Je nach Förderfonds gelten unterschiedliche Kommunikationspflichten für Ihr Projekt. Lesen Sie dafür zunächst aufmerksam die entsprechenden Passagen in Ihrem Zuwendungsbescheid.

Auf der Website vom Landesportal Sachsen-Anhalt finden Sie darüber hinaus ausführliche Informationen sowie weitere Hilfestellungen wie Hinweisblätter und Vorlagen.